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Sogenannte muskuloskelettale Erkrankungen wie Arthrose oder Osteoporose gehören laut RKI (Robert Koch Institut) deutschlandweit zu den häufigsten Leiden1. Und die Fallzahlen werden aufgrund des demographischen Wandels in den nächsten Jahrzehnten sogar noch ansteigen, ehe sie erst ab dem Jahr 2040 vermutlich wieder sinken werden2.
Orthopädische Beschwerden bzw. muskuloskelettale Erkrankungen sind damit der Hauptgrund für die Durchführung einer stationären Reha. Allein im Jahr 2019 haben mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland eine Orthopädie-Reha in Anspruch genommen. Was eine solche Rehabilitation beinhaltet und was sie für Patienten bringen kann, wird nachfolgend erklärt.
Eine Reha für Orthopädie bzw. eine orthopädische Reha ist ein medizinisch-therapeutisches Behandlungsangebot für Patienten mit muskuloskelettalen Erkrankungen wie Arthrose oder Osteoporose sowie nach Unfällen oder Operationen (z. B. Hüft- oder Knieendoprothese), die den Haltungs- und Bewegungsapparat betreffen. Die Rehabilitation kann in der Regel als stationäre oder ganztägig ambulante Therapie durchgeführt werden und wird bei entsprechender Indikation von Kostenträgern wie der gesetzlichen Krankenkasse, der gesetzlichen Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherung bezahlt.
Wer unter chronischen Schmerzen im Rücken oder in den Gelenken leidet, einen Bandscheibenvorfall erlitten oder bei einer Operation ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk erhalten hat, kann mithilfe einer orthopädischen Rehabilitation viel erreichen:
Ob der Aufenthalt in einer Klinik für Rehabilitation sinnvoll ist, entscheidet dabei letztlich der behandelnde Arzt.
Bei den meisten Patienten gilt die Devise, dass eine ambulante oder stationäre Therapie in einer Klinik für Rehabilitation einen sehr positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf haben kann. Oftmals lässt sich nicht nur eine spürbare Besserung des Ist-Zustands erreichen – es können sogar operative Eingriffe vermieden werden.
Im Rahmen einer konservativen Behandlung von chronischen orthopädischen Erkrankungen gilt deshalb die Empfehlung, dass eine Reha für Orthopädie so früh wie möglich durchgeführt werden sollte. Gleiches lässt sich bei Patienten empfehlen, bei denen eine orthopädische Operation stattgefunden hat: Hier schließt sich der Aufenthalt in der Rehaklinik idealerweise direkt an die Behandlung im Akutkrankenhaus an.
Die Ziele einer orthopädischen Rehabilitation werden individuell in Abstimmung mit dem Patienten festgelegt. Schließlich kommt es auf die Grunderkrankung und viele weitere Faktoren an. Wer eine Reha nach Hüft-OP plant, hat ganz andere Ziele als jemand, der eine Reha nach einer Amputation durchführen möchte oder eine Reha nach Wirbelsäulen OP oder speziell nach Bandscheibenvorfall sucht. Bestimmte Ziele sind unabhängig von der jeweiligen Erkrankung bei allen Rehabilitationen gleich:
Die Therapien im Rahmen der orthopädischen Reha werden individuell zusammengestellt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die orthopädische Grunderkrankung, der allgemeine Gesundheitszustand sowie das Alter des Patienten und die persönlichen Ziele für die orthopädische Rehabilitation. Sollte sich an diesen Faktoren während des Aufenthalts in der Klinik etwas ändern, besteht die Möglichkeit, den Therapieplan jederzeit anzupassen. Typische Bestandteile der Therapie sind:
Wenn der Arzt die Indikation für eine orthopädische Rehabilitation in einer Klinik bestätigt, steht der Antragstellung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse, Unfallversicherung oder Rentenversicherung nichts mehr im Wege. Wichtig: Damit die Kostenübernahme für die medizinisch-therapeutische Reha-Maßnahme in einer bestimmten Klinik klappt, muss diese über einen Versorgungsvertrag mit dem jeweiligen Kostenträger verfügen.
Den Antrag für eine stationäre oder ganztägig ambulante Behandlung in einer Rehaklinik für orthopädische Reha können Patienten nicht ohne ärztliche Hilfe stellen.
Rehabilitation: Indikationsstellung durch den behandelnden Arzt
Damit die Kostenübernahme bewilligt werden kann, ist ein schriftlicher Befund des behandelnden Arztes erforderlich. Dieser unterstützt normalerweise auch beim Ausfüllen des Antrags.
Anschlussheilbehandlung: Sozialdienst des Krankenhauses
Etwas anders ist die Situation, wenn eine Anschlussheilbehandlung etwa als Reha nach Schulter-OP, Reha nach Hüft OP oder Reha nach Knie-OP geplant ist. In diesem Fall wird der entsprechende Antrag noch während der Akutbehandlung in der Klinik ausgefüllt. Der Sozialdienst des Krankenhauses übernimmt diese Aufgabe.
Wer eine orthopädische Reha in einer bestimmten Klinik durchführen möchte, sollte von seinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Hierfür muss die gewünschte Klinik schon bei der Antragstellung angegeben werden. Sofern ein gültiger Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger besteht, sollte nichts dagegensprechen, dass die stationäre Reha in der jeweiligen Einrichtung bewilligt wird.
Eine gute Reha für Orthopädie, erkennt man in erster Linie an der medizinisch-therapeutischen Expertise:
1 Robert Koch Institut „Muskuloskelettale Erkrankungen“, https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Themen/Chronische_Erkrankungen/Muskel_Skelett_System/Muskel_Skelett_System_node.html (Datum des Zugriffs: 07.03.2023)
2 aerzteblatt.de „Patientenzahlen in Orthopädie und Unfallchirurgie sollen ab 2040 sinken“, 22.02.2016, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/65810/Patientenzahlen-in-Orthopaedie-und-Unfallchirurgie-sollen-ab-2040-sinken (Datum des Zugriffs: 07.03.2023)
3 BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation „Muskuloskelettale Erkrankungen in der Rehabilitation“, https://www.bar-frankfurt.de/themen/zahlen-daten-fakten/menschen-in-der-reha/menschen-mit-muskuloskelettalen-erkrankungen.html (Datum des Zugriffs: 07.03.2023)
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