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Reha für Rentner

Auch im Alter können Reha-Maßnahmen und Kuren Patienten mit verschiedenen Erkrankungen bei der Rückkehr in ein selbstständiges Leben unterstützen. Eine Reha für Rentner zu beantragen, ist jedoch nicht immer ganz einfach, denn unter Umständen sind verschiedene Kostenträger zuständig. Was es zu beachten gilt, wird nachfolgend erklärt.

Warum ist eine Reha für Rentner so wichtig?

Das Risiko für zahlreiche Erkrankungen nimmt mit dem Alter zu, ebenso die Zahl der Mehrfacherkrankungen (Multimorbiditäten), die gleichzeitig vorliegen. Hierzu zählen Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislauf-Systems sowie Krebserkrankungen. Sie treten bei älteren Menschen signifikant häufiger auf1.

Um die Lebensqualität und Teilhabe der Betroffenen zu erhalten, sind nicht nur akute medizinische Behandlungen wichtig. Auch die Teilnahme an einer Rehabilitation kann sich als sinnvoll erweisen – etwa, um den Umgang mit einem künstlichen Gelenk zu erlernen, Gewicht nach einer Herzoperation zu verlieren oder sich bei einer onkologischen Erkrankung zu regenerieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Rentner Anspruch auf eine Reha zu haben?

Damit ein Reha-Antrag erfolgreich sein kann, müssen Betroffene die Vorgaben des Kostenträgers berücksichtigen. Diese können variieren. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass für eine Reha als Rentner folgende Grundvoraussetzungen gelten:

  • Die Maßnahme muss medizinisch begründet sein.
  • Andere Behandlungsmethoden werden als weniger erfolgversprechend eingeschätzt.
  • Durch die Behandlung sind signifikante Verbesserungen zu erwarten.
  • Etwaige Fristen werden eingehalten. 

Gibt es besondere Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen?

Die Kostenträger entscheiden individuell, ob ein Reha-Antrag bewilligt oder abgelehnt wird. Hierbei werden verschiedene Parameter berücksichtigt und bewertet. Diese können von Kostenträger zu Kostenträger unterschiedlich ausfallen, sind jedoch transparent und einsehbar. Besondere Bedingungen gelten in der Regel bei privat versicherten Personen.

Die private Krankenversicherung ist nur in ausgewählten Fällen zur Kostenübernahme bei einer Reha für Rentner verpflichtet. Gegebenenfalls kann ein Zuschuss bzw. die Kostenübernahme hier nur über im Vorfeld abgeschlossene Zusatztarifoptionen erreicht werden.

Wie oft und wie lange kann eine Reha für Rentner durchgeführt werden?

Für die Reha bei Rentnern gelten dieselben Fristen und Intervalle wie bei einer Reha-Maßnahme für Erwerbstätige: Grundsätzlich kann eine Rehabilitation alle vier Jahre beantragt werden. Gemäß § 40 SGB V kann der zeitliche Abstand zwischen zwei Maßnahmen auch kürzer ausfallen, muss dann jedoch gesondert begründet werden.

Die Regeldauer für eine ganztägig ambulant durchgeführte Rehabilitation beträgt 15 Behandlungstage. Eine stationäre Reha für Rentner umfasst dagegen 3 Wochen. Verlängerungen sind möglich, müssen jedoch individuell beantragt und medizinisch begründet werden.

 

Wie beantragt man als Rentner eine Reha?

Um als Rentner einen erfolgreichen Reha-Antrag stellen zu können, ist die Auswahl des richtigen Kostenträgers entscheidend. In den meisten Fällen ist die (gesetzliche) Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Hier kann man das Formular für den Antrag anfordern oder im Internet herunterladen. 

Gemeinsam mit dem Reha-Antrag sollte ein ausführliches ärztliches Gutachten bzw. ein Befundbericht eingereicht werden, aus dem ersichtlich wird, warum die medizinische Rehabilitation sinnvoll und notwendig ist. Der Antrag muss anschließend selbst bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Sonderfall: Anschlussheilbehandlung

Werden Kur oder Reha-Maßnahmen in Verbindung mit einem stationären Krankenhausaufenthalt (in der Regel nach einer OP, z. B. bei neuem Hüft- oder Kniegelenk) empfohlen, wird eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt. In diesem Fall übernimmt der Sozialdienst der Klinik den Reha-Antrag.

Wichtig: Wunsch- und Wahlrecht ausnutzen

Ob Anschlussheilbehandlung oder medizinische Rehabilitation auf Antrag/Heilverfahren – auch während der Rente können Patienten von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Hierfür sollte dem Antrag über ein entsprechendes Formular der eigene Klinik-Wunsch mitgeteilt werden. Wichtig ist, dass die Klinik für die Durchführung der Reha-Maßnahmen geeignet ist und über einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse (oder Rentenversicherung) verfügt.

Infos zum Wunsch- und Wahlrecht


 

Wer trägt die Kosten für eine solche Reha?

Für die Reha bei Rentnern sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Diese sind verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Ausnahmen bilden die onkologische Reha sowie die sogenannte Kinder-Reha (Reha für Kinder oder Jugendliche im eigenen Haushalt). Diese können auch während der Rente (Alters- oder Erwerbsminderungsrente) direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Sollten weder die Rentenversicherung noch die Krankenkasse zuständig sein, wird der Reha-Antrag normalerweise automatisch an den zuständigen Sozialträger weitergeleitet.

Sonderfall: Privat versicherte Rentner

Die Kostenübernahme der Reha für Rentner mit privater Krankenversicherung ist nicht garantiert. Im Gegensatz zur gesetzlichen, ist die private Krankenkasse nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet (Ausnahme: Genesungskur nach Krankenhausaufenthalt von mindestens 10 Tagen). Die Übernahme der Kosten für eine ambulante oder stationäre Reha während der Rente wird normalerweise nur bei ausgewählten Zusatztarifen gewährt.

Ist eine ambulante Rehabilitation möglich?

Ob Reha oder Kur – viele Betroffene möchten ihre Reha-Maßnahmen gern wohnortnah durchführen und die Wochenenden und Abende zuhause verbringen. Eine solche ganztägig ambulante Therapie ist grundsätzlich möglich und wird von der Krankenkasse abgesichert. Allerdings ist die stationäre Unterbringung in der Reha-Klinik in vielen Fällen deutlich sinnvoller.

Das betrifft beispielsweise die geriatrische Reha bei Mehrfacherkrankungen oder auch die orthopädische Reha nach dem Einsetzen eines künstlichen Gelenks. Anders als bei einer ganztägig ambulanten Reha ist stationär eine optimale Rundumversorgung des Patienten gewährleistet – auch nachts und an den Wochenenden. Zudem werden unnötige Belastungen durch die tägliche An- und Abreise vermieden.

Woran erkennt man eine gute Rehaklinik für Rentner?

Wer während der Rente eine Rehabilitation oder Kur durchführen möchte, sollte sich für eine Klinik entscheiden, die über die geeignete medizinische Fachkompetenz und einen Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger (Krankenversicherung oder deutsche Rentenversicherung) verfügt. Darüber hinaus sollte die Reha-Einrichtung auf die Behandlung und Therapie von älteren Menschen spezialisiert sein, ein großes Angebot an Leistungen vorweisen und Informationen über Rehabilitation, Kur und Klinik jederzeit unkompliziert bereitstellen.


 

Quellenliste

1 Bundesministerium für Bildung und Forschung „Viele Erkrankungen werden mit dem Alter häufig“, https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/viele-erkrankungen-werden-mit-dem-alter-haufig-6786.php (Datum des Zugriffs: 15.11.2023)

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