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ABMR – Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation

Was ist eine ABMR?

Die arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) ist ein (unfall-)medizinisches Rehabilitationsverfahren der Berufsgenossenschaften, bei der konkrete arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie integriert werden. ABMR-Maßnahmen können nur in speziell qualifizierten Kliniken durchgeführt werden. Diese Kliniken müssen neben einer besonderen, modernen Ausstattung auch ein hohes Maß an Qualifikation der betreuenden Therapeuten und Ärzte vorweisen, nur so werden die begrenzten Zulassungen der Berufsgenossenschaft erteilt.

Wer kann von einer ABMR profitieren?

Von einer ABMR können alle Patienten profitieren, die nach Verletzungen am Stütz- und Bewegungsapparat bzw. nach einer anerkannten Berufskrankheit im Rahmen anderer Rehabilitationen nicht ausreichend auf die produktive Rückkehr in den Berufsalltag vorbereitet werden können. Durch gezieltes Training von arbeitsrelevanten Tätigkeiten, kann die (körperliche) arbeitsplatzbezogene Leistungsfähigkeit der Patienten wieder hergestellt werden1.

Welche Therapien umfasst eine ABMR?

Um die Rückkehr an den Arbeitsplatz optimal vorzubereiten, fokussieren sich die therapeutischen Leistungen während der ABMR auf arbeitsplatzbezogene Therapieelemente. Dazu gehören:

  • Ergotherapie (Schwerpunkt: Arbeitstherapie)
  • Arbeitssimulationstraining (Work Hardening z. B. EFL-Testung)
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT)
  • Praxistraining

Wie kann man eine ABMR beantragen?

Die Beantragung der arbeitsplatzbezogenen Therapie erfolgt idealerweise umgehend nach erkennbarer Notwendigkeit, allerdings erst, sobald eine medizinische Grundbelastbarkeit des Patienten von mindestens 3 Stunden erreicht bzw. absehbar ist. Den Antrag stellt in der Regel der Durchgangsarzt (D-Arzt).

Der behandelnde Arzt einer Reha-Klinik kann ebenfalls eine ABMR feststellen und beantragen, wenn deren Notwendigkeit vor der Durchführung herkömmlicher therapeutischer Maßnahmen (zum Beispiel einer EAP – Erweiterte Ambulante Physiotherapie) absehbar ist und die Klinik für die spezielle muskuloskelettale Rehabilitation qualifiziert ist. Der Antrag wird direkt beim Träger der Unfallversicherung eingereicht2.

Ist eine ABMR in jeder Klinik möglich?

Die medizinisch-berufliche Reha-Maßnahme ABMR kann nur in ausgewählten, speziell qualifizierten Einrichtungen durchgeführt werden. Die Klinik muss über differenzierte räumliche, apparative und personelle Ausstattungsmerkmale verfügen. Nur dann kann sie die stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anbieten.

FAQ – Häufige Fragen und Antworten zur ABMR

Wann ist eine ABMR sinnvoll?

Eine ABMR ist immer dann sinnvoll, wenn Verletzungen des Bewegungs- und Stützapparates oder Berufskrankheiten die Ausführung arbeitsplatzrelevanter Tätigkeiten erschweren. In der Rehabilitation werden Patienten durch körperliche Trainings intensiv auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorbereitet, indem sie die beruflich geforderten Bewegungsabläufe gezielt trainieren. Damit die arbeitsplatzbezogene Therapie zum gewünschten Erfolg führen kann, ist eine positive Prognose bezüglich der Arbeitsfähigkeit und vollständigen Rückkehr des Patienten an den Arbeitsplatz binnen 4 Wochen gefordert.

Wie lange dauert eine ABMR?

Die Dauer der Rehabilitation richtet sich nach dem Vorschlag des antragstellenden Arztes, umfasst jedoch in der Regel 4 Wochen. Eine Verlängerung um zwei Wochen kann bewilligt werden, wenn bereits Verbesserungen festzustellen sind und das Therapieziel innerhalb der zusätzlichen Zeit erreicht werden kann. Nach spätestens 6 Wochen (inklusive Verlängerung) muss die Behandlung beendet werden.

Kann eine ABMR direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen?

Eine ABMR wird normalerweise erst durchgeführt, wenn andere Maßnahmen wie EAP, BGSW oder Physiotherapie nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. Sollte bereits vor Beginn der anderen Maßnahme ersichtlich sein, dass eine ABMR notwendig werden wird, ist die Einrichtung vorab so zu wählen, dass mit den arbeitsplatzbezogenen Trainings direkt begonnen werden kann. 

 

 

Quellenliste

1 Lohsträter, A., Froese, E., Germann, S. et al. Arbeitsplatzorientierte muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR). Trauma Berufskrankh 14 (Suppl 2), 149–153 (2012). https://doi.org/10.1007/s10039-011-1798-9https://link.springer.com/article/10.1007/s10039-011-1798-9 (Datum des Zugriffs: 14.12.2023)

2 DGUV, SVLFG „Handlungsanleitung“, Stand: 01.01.2021, S. 24, https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/hand.pdf (Datum des Zugriffs: 14.12.2023)

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