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Information Coronaschutzverordnung

 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

die Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland werden zunehmend gelockert, jedoch gibt es für Rehabilitationskliniken noch Vorgaben die wir, gemäß der Corona-Schutzverordnungen des Landes NRW, in unserer Klinik am Hellweg umsetzen müssen.

Eine Aufnahme in unserer Klinik ist unter den Voraussetzungen eines negativen Testergebnisses auf das Coronavirus (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Bitte bringen Sie ein negatives Testergebnis entsprechend mit, um Ihre Aufnahme zu beschleunigen sollten. Bringen Sie keinen Test mit, wird ein Test vor der Aufnahme durchgeführt und bei positivem Ergebnis ist keine Aufnahme möglich.

Auszug der aktuellen Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern:

Wir empfehlen, die Patienten An- und -abreisen individuell zu organisieren, um Menschenkontakte mit Infektionsgefährdung auf den längeren Fahrten zu vermeiden. Sollten Sie dennoch in unserem Sammeltaxis fahren wollen, sofern für Sie vorgesehen, empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske.

Bei Anzeichen einer Infektion mit COVID 19, wird der Betroffene umgehend auf dem Patientenzimmer isoliert. Bei positiver Bestätigung einer COVID-19-Infektion erfolgt umgehend die Entlassung, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren und anwesende Patienten und Mitarbeiter schützen.

In der Klinik gelten: Abstandsregeln, Maskenpflicht, Verpflichtung zur Händereinigung und -desinfektion. Die Unterhaltsreinigung aller Klinikbereiche erfolgt mit desinfizierenden Substanzen.

Die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gilt weiterhin. Bitte bringen Sie ausreichend FFP2-Masken mit, um den täglichen Wechsel Ihrer Maske zu gewährleisten. Sollten Sie Ihre Masken vergessen haben oder vorher nicht besorgen können, bieten wir Ihnen den Kauf von FFP2-Masken in der Klinik an. Bitte beachten Sie, dass Sie in Gesundheitseinrichtungen die FFP2-Maskenpflicht einhalten müssen.

Hygienemaßnahmen in der Klinik

Achten Sie bitte auf eine gründliche Hygiene. Dazu zählen Händehygiene (gründliches Waschen der Hände mit Seife, regelmäßige Händedesinfektion), Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge, in ein Einmaltaschentuch, Abstand halten), Hand-zu-Hand-Kontakt vermeiden (auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten), Hände vom Gesicht fernhalten und auf erste Krankheitszeichen achten. Bitte wenden Sie sich direkt an das Pflegepersonal, sobald Sie Anzeichen von Erkältungssymptomen, einer Atemwegserkrankung, Fieber oder Husten bemerken und bleiben Sie auf dem Zimmer.

Heimfahrten an den Wochenenden

Heimfahrten sowie Übernachtungen außerhalb der Klinik sind grundsätzlich im Rahmen einer stationären medizinischen Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung seitens des Kostenträgers nicht gestattet. Außerhalb der Therapiezeiten können Sie die Klinik am Hellweg während der Öffnungszeiten verlassen.

Ihr Team der Klinik am Hellweg

Besuchsregelung

Zum Schutz der uns anvertrauten Patienten und unserer Mitarbeiter gelten bis auf weiteres diese Regelungen für Besucher.

Negativer Selbsttest erforderlich

Ab sofort können Sie in unserer Rehabilitationsklinik Ihre Angehörigen wieder besuchen, wenn Sie vor Ihrem Besuch einen Corona-Selbsttest zuhause durchführen. Nur wenn dieser Test am Tag des Besuches negativ ist und Sie im Vorfeld nicht innerhalb der letzten 5 Tage ein positives Testergebnis hatten, dürfen Sie die Gebäude der Klinik betreten.

Das Testergebnis kann stichprobenartig während des Besuches in der Klinik vom Personal erfragt werden. Eine mündliche Versicherung ist dann ausreichend. Im Zweifelsfall kann ein Selbsttest in der Klinik noch durchgeführt werden, wenn zum Beispiel Erkältungs-Symptome auffallen.

FFP2-Maske erforderlich

Absolut wichtig ist das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske während Ihres Aufenthalts in der Klinik. Besorgen Sie sich vor Ihrem Besuch eine FFP2-Maske und bringen Sie diese mit! Die FFP2-Maskenpflicht besteht immer und überall in den Gebäuden der Klinik am Hellweg:

  • beim Betreten/Aufenthalt der Klinik am Hellweg
  • beim Aufenthalt in den Patientenzimmern

Das Tragen einer FFP2-Maske ist eine gesetzliche Vorgabe. Wir weisen darauf hin, dass wir bei einem Verstoß von unserem Hausrecht Gebrauch machen werden.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne.

Benutzen Sie unser Rückruf-Formular. Wir rufen Sie gerne innerhalb kurzer Zeit zurück.

    Sie wünschen nähere Informationen zu unserem Behandlungsangebot, Therapien oder Hellweg Premium? Unser Team ist gerne für Sie da.

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