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Klinik am Hellweg hat neues Reha-Angebot

Bad Sassendorf, 26.05. 2017 – Die Klinik am Hellweg bietet seit Anfang des Jahres ein weiteres berufsgenossenschaftliches Verfahren in der (unfall-)medizinischen Rehabilitation an: Die Klinik wurde für die Arbeitsplatzbezogene Muskoskeletale Rehabilitation (ABMR) durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaft offiziell zugelassen.

„Damit können wir unser Angebot für unsere Patienten weiter ausbauen und noch enger mit den unterschiedlichen Trägern der Berufsgenossenschaften zusammenarbeiten“, so Dr. med. Mario Broich, Chefarzt der Klinik am Hellweg.

Arbeitsplatzbezogene Rehabilitationsmöglichkeiten werden immer wichtiger. Ziel der Berufsgenossenschaften ist es, Arbeitnehmer so lange wie möglich im Arbeitsprozess halten zu können bzw. sie schnellstmöglich in diesen nach Unfall oder Krankheit zurückzuführen. Erforderlich sein kann die ABMR bei Unfällen und/oder speziellen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie bei möglichen Berufskrankheiten.

Die Klinik am Hellweg hat die Entwicklung hin zur berufsorientierten Rehabilitation erkannt und die erforderlichen Schritte, wie zum Beispiel die spezielle Qualifizierung der Ärzte und Therapeuten, erfolgreich umgesetzt. Die Antragstellung zur Zulassung für das ABMR-Verfahren war daher ein logischer Schritt. „Wir haben die nötigen personellen, räumlichen und apparativen Ausstattungen geschaffen, dass wir eine maßgeschneiderte und individuelle Maßnahme für unsere Patienten anbieten können und freuen uns, dass die Berufsgenossenschaften dies mit der Zulassung nun bestätigt hat“, erläutert Dr. Broich weiter.

ABMR ist für alle diejenigen konzipiert, die Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates haben und körperliche Tätigkeiten ausüben sowie eine ausreichende medizinische Grundbelastbarkeit für die Ausführung der körperlich beanspruchenden Therapiebestandteile vorweisen. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der ABMR-Maßnahme ist die Prognose, dass die Arbeitnehmer nach vier Wochen wieder vollschichtig in den Berufsalltag zurückkehren werden.

Die Maßnahme kann beantragt bzw. genehmigt werden, sobald die Heilverfahren der BG wie Krankengymnastik, die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) oder Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) abgeschlossen werden. „Die Berufsgenossenschaften empfehlen aber auch ganz klar, bereits diese Maßnahmen in einer ABMR-zugelassenen Einrichtung zu absolvieren, damit auch schon früh mit den entsprechenden Therapien begonnen werden kann“, so der Chefarzt weiter.

Nach vier Wochen zurück in den Arbeitsprozess

Während einer ABMR wird zunächst geprüft, welche Anforderungen das berufliche Umfeld an den Patienten stellt und welche Leistungsfähigkeit er schon mitbringt. Zu den arbeitsplatzbezogenen Therapieelementen der ABMR zählen klassische Therapieangebote wie Krankengymnastik und Medizinische Trainingstherapie sowie arbeitsplatzorientierte Therapien wie Ergotherapie (mit Schwerpunkt Arbeitstherapie), „Work Hardening“, Arbeitsplatzsimulationen und individuelle Praxistrainings. Im Verlauf der meist vierwöchigen Reha nimmt die Belastung stetig zu. Hier werden die Fähigkeiten trainiert, die im täglichen (Arbeits-) Alltag benötigt werden. „Zum Ende der ABMR-Maßnahme sollten die Patienten wieder voll einsatzfähig sein“, so Dr. Broich weiter.

Neben dem neuen ABMR-Verfahren bietet die Klinik am Hellweg für Patienten der Berufsgenossenschaft darüber hinaus die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) und die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) an.

Veröffentlicht am: 26.05.2017

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