DRV bestätigt sehr gute Qualität
Bewertet wird bei dem DRV-Qualitätssicherungsverfahren die Einhaltung der Mindestanforderung bei den gesetzten Therapiestandards, die von der DRV seit 1998 vorgegeben und vom Rentenversicherungsträger stetig weiterentwickelt werden. Dazu werden die abgegebenen Therapien mit der vorgegebenen Mindestanforderung – dem Therapiestandard – verglichen. Die Punkte ergeben sich dann aus einem entsprechenden Schlüssel.
Das Ziel der Therapiestandards des Rentenversicherungsträgers ist eine qualitativ hochwertige Behandlung auf eine wissenschaftliche und evidenzbasierte Grundlage für die Patienten zu stellen.
Jährlich finden hier sowohl interne als auch externe Überprüfungen statt, die eine hohe Qualität sicherstellen.